Stationäre Zusatzversicherung

Stationäre Zusatzversicherung

Stationäre Zusatzversicherung

Top-Speziallisten, Chef- und Fachärzte, Leistungen eines Privatpatienten. Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, wollen aber im Krankheitsfall wie ein Privatpatient behandelt werden? Sie wollen schnellst möglich und in ruhe gesund werden? Sie wollen von einem Arzt behandelt werden der in seinem Gebiet ein Top-Spezialist ist? Online berechnen Ihre Vorteile aus den stationären Zusatzversicherungen der DKV: Termine bei Top-Speziallisten innerhalb von 5 Tagen! - Freie Wahl ihres Arztes (auch Chef-und Fachärzte) - in Ruhe genesen im Ein-/Zweibettzimmer - von der DKV organisiertes persönliches Gesundheits-Management - Schnell und richtig wieder gesund werden Sie können aus den stationären Tarifen der DKV die für sie persönlich beste Absicherung zusammenstellen. Beispielsweise können Sie in einem Einbettzimmer vom Chefarzt behandelt werden. Ihre DKV Vorteile! Was können wir besonders gut, bzw. was gibt es NUR bei uns? Medizinisches Top-Experten - Netzwerk der DKV - BestCare Wenn Sie eine schwerwiegende Diagnose bekommen zählt meist jeder Tag. Aber wie wird man dann auch best möglich behandelt. Die ersten Fragen die Sie sich in diesem Moment stellen, sind folgende: - Welcher Arzt/ Facharzt kann mir am besten helfen? - Wie und wo finde ich den besten Spezialisten? - Wann bekomme ich einen Untersuchungs- oder Behandlungstermin? - Wie komme ich dahin und wer organisiert das alles? Damit Sie die best mögliche Behandlung erhalten hat die DKV ein medizinisches Netzwerk aus Experten auf ihrem Gebiet zusammengestellt, die wir Deutschland-weit innerhalb von 5 Tagen vermitteln können. Wir garantieren Ihnen einen Termin und bringen Sie auch noch dort hin. 030 / 6950-7000 Stationäre Zusatzversicherungen beinhalten u.a. alle Krankenhausaufenthalte (auch unfallbedingte), eine Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer, eine Chef-, Facharzt- oder Top-Speziallistenbehandlung, generelle Betreuung durch Fachpersonal oder auch ein Krankenhaustagegeld. Beachten Sie bitte: - Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs. - Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.